Gutachtenkosten
Wer kommt für die Kosten des Gutachtens auf?
Antwort:
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für Gutachten zu dem Schaden zählen, der dem Geschädigten zu erzetzen ist.
Gibt es Ausnahmen von dieser Kostenpflicht?
Antwort:
Beträgt der am Fahrzeug entstandene Schaden - für den Laien ersichtlich - unter 700 €, kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen übernimmt die Versicherung die Gutachtenkosten in der Regel nicht, es dürfte als Schadensnachweis zumeist der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichen.